Kündigungsschutz
Vermieter können nicht einfach kündigen. Legitime Gründe: Eigenbedarf (selbst einziehen), schwere Vertragsverletzungen, wirtschaftliche Verwertung. Formfehler machen Kündigungen unwirksam. Kündigungsfristen: 3-9 Monate je nach Mietdauer.
Mieterhöhungen
Dein Vermieter darf nicht beliebig erhöhen. Maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel), maximal 20% in 3 Jahren (15% in Städten mit Mietpreisbremse). Staffel- und Indexmiete sind Ausnahmen. Erhöhungen müssen begründet sein.
Mängel und Reparaturen
Vermieter ist für Instandhaltung zuständig. Mängel schriftlich melden, Frist setzen. Bei groben Mängeln (Heizung kaputt, Schimmel) darfst du Miete mindern. Kleinreparaturklausel: Meist bis 100€ pro Reparatur, max. 200€/Jahr.
Kaution
Maximal 3 Kaltmieten. Muss auf separatem Konto angelegt werden. Darf in 3 Monatsraten gezahlt werden. Rückgabe nach Auszug: Vermieter hat 3-6 Monate für Abrechnung. Keine Aufrechnung mit strittigen Forderungen.
Mietpreisbremse
In angespannten Märkten darf die Miete bei Neuvermietung max. 10% über Mietspiegel liegen. Ausnahmen: Neubau, umfangreiche Modernisierung, möblierte Wohnungen. Du kannst zu viel gezahlte Miete zurückfordern - aber nur wenn du rügst.